Der Strafbefehl ist heute bei ihr eingegangen. Ihr Anwalt hatte ihr bereits gesagt das es schlecht f
Der Strafbefehl ist heute bei ihr eingegangen. Ihr Anwalt hatte ihr bereits gesagt das es schlecht für sie aussieht aber so schlecht…Sehr geehrte Frau Michelle Schröder,hiermit teilen wir ihnen mit, dass in ihrer Strafsache eine Entscheidung über das Strafmaß gefallen ist. Da sie sich des Mobbing in der Schule schuldig befunden haben, ist kein Einspruch einzulegen. Die Strafe wird wie folgt angesetzt:4 mal 36 Rohrstockhiebe über 4 Wochen verteilt6 Wochen Dauerarrest während der kommenden SommerferienAußerdem fügt ihre Schule folgende Strafen hinzu, gegen diese ist ebenfalls kein Einspruch einzulegen. Sie sind als Ordnungsmaßnahme legitim.Nachsitzen bis zu den kommenden Sommerferien, 3 Stunden täglichAusschluss von der Pause bis zum Abitur. In dieser Zeit haben sie Reinigungsaufgaben wahrzunehmen.Gemäß Anti-Mobbing Gesetz wird ihr Opfer über ihr Strafmaß informiert. Ich hoffe wir können mit der Strafe erzieherisch auf sie einwirken.Zum ersten Straftermin finden sie sich bitte nächsten Freitag nach ihrem Nachsitzen im Gericht ein.Mit freundlichen Grüßen,Richterin Scheidt -- source link
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